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   BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73   

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https://dejure.org/1974,817
BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73 (https://dejure.org/1974,817)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1974 - I ZR 104/73 (https://dejure.org/1974,817)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1974 - I ZR 104/73 (https://dejure.org/1974,817)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kostenlose und massenhafte Verteilung von Plastikbeuteln mit Zahncreme,Seife und Antitranspirant durch ein Unternehmen auf dem Gebiet der Herstellung von Körperpflege- und Haushaltsreinigungsmitteln als wettbewerbswidrig - Werbeaktion als zulässiges Verschenken von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1559 (Ls.)
  • MDR 1974, 996
  • GRUR 1975, 26
  • DB 1974, 1518
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.02.1965 - Ib ZR 51/63

    Kleenex

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
    Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 68/56

    Werbung durch Massenverteilung von Warenproben

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist auf diesen für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung maßgebenden Gesichtspunkt insbesondere in Fällen hingewiesen worden, in denen im Handel übliche Wareneinheiten (sogenannte Originalware) unentgeltlich verteilt worden waren (BGHZ 23, 365, 369 - SUWA; Kleenex a.a.O. S. 284).
  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 128/61

    - Zahnprothese-Pflegemittel -, Werbung mit Konkurrenzerzeugnissen, Beipacken

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
    Das Berufungsgericht hat auch nicht verkannt, daß die Entscheidung, ob eine Warenprobe anzunehmen ist, der erforderliche Probezweck also vorliegt, in erster Linie nach der wettbewerblichen Wirkung der Werbegabe auf den Empfänger zu beurteilen ist (BGH GRUR 1963, 197, 200 - Zahnprothesen-Pflegemittel).
  • BGH, 22.01.1969 - I ZR 49/67

    Klage gegen einen Weinhändler wegen Verstoßes gegen die guten Sitten im

    Auszug aus BGH, 14.06.1974 - I ZR 104/73
    Trifft letzteres zu und handelt es sich um eigens hergestellte Probepackungen, wird gegen die unentgeltliche Verteilung in der Regel selbst dann nichts einzuwenden sein, wenn sie in großer Breite und auf längere Dauer geschieht (BGHZ 43, 278, 280 - Kleenex; BGH GRUR 1969, 295, 297 - Goldener Oktober).
  • OLG Köln, 28.06.1996 - 6 U 50/96

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer Nassrasierer-Verschenkaktion

    Vielmehr ist sie dem System des Leistungswettbewerbs als Werbemaßnahme grundsätzlich immanent und bildet sogar eine besonders geeignete Möglichkeit, die angesprochenen Verbraucher von der Güte und Preiswürdigkeit der Ware zu überzeugen und zu einem Vergleich mit anderen Waren konkurrierender Anbieter anzuregen (vgl. für viele: BGH GRUR 1968, 649/651 - "Rocroni-Ascher" - BGH GRUR 1969, 295/296 f - "Goldener Oktober" - BGHZ 43, 278/284 f - "Kleenex" - BGH GRUR 1975, 26/27 - "Colgate" - Köhler-Piper, UWG, Rn. 47 und 197 f. zu § 1; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Auflage, Rn. 119 zu § 1 UWG).

    Hierfür ist entscheidend darauf abzustellen, ob durch das Geschenk zumindest für einen begrenzten Zeitraum der Bedarf des Beschenkten gedeckt wird und ob weiter die unentgeltliche Verteilung nach der Art der Ware sowie nach dem Umfang und der Dauer der Bedarfsdeckung die Gefahr mit sich bringt, daß der Verbraucher auch nach Beendigung der Verteilung und "Testphase" davon absieht, die Angebote der Mitbewerber unbeeinflußt zu prüfen, einhergehend mit einem entsprechendem Verlust von Absatzmöglichkeiten der Mitbewerber (vgl. Köhler/Piper, a.a.O., Rn. 199; BGHZ 43, 278/284 - "Kleenex" - BGH GRUR 1969, 295/297 - "Goldener Oktober" - BGH GRUR 1975, 26/28 f. - "Colgate" -).

  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5243/04
    Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die unentgeltliche Abgabe von Waren nicht schlechthin als wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG anzusehen, sondern es müssen im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung als mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH WRP 1974, 547, 549 - Colgate, BGH GRUR 2001, 80 ff. Ad-Hoc-Meldung).

    d) Schließlich besteht die Gefahr, dass sich Mitkonkurrenten zur Nachahmung veranlasst sehen könnten, um im Wettbewerb Schritt zu halten (vgl. BGH WRP 1974, 547, 550 - Colgate; OLG München NJW-RR 1996, 490, 491 - Probelesen).

  • LG München I, 07.04.2004 - 33 O 5050/04

    Premiere darf Nachfolgezeitschrift nicht kostenlos verteilen

    Nach den Grundsätzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die unentgeltliche Abgabe von Waren nicht schlechthin als wettbewerbswidrig i.S. des § 1 UWG anzusehen, sondern es müssen im Einzelfall konkrete Umstände hinzutreten, welche die Unentgeltlichkeit der Leistung als mit den guten Sitten im Wettbewerb nicht vereinbar erscheinen lassen (vgl. BGHZ 114, 82, 84 - Motorboot-Fachzeitschrift; BGH WRP 1974, 547, 549 - Colgate; BGH GRUR 2001, 80 ff. - Ad-Hoc-Meldung).

    d) Schließlich besteht die Gefahr, dass sich Mitkonkurrenten zur Nachahmung veranlasst sehen könnten, um im Wettbewerb Schritt zu halten (vgl. BGH WRP 1974, 547, 550 - Colgate; OLG München NJW-RR 1996, 490, 491 - Probelesen).

  • OLG Köln, 19.10.1998 - 6 U 41/97

    Warenprobe; Erprobungszweck; Naßrasierer

    Derartige, die wettbewerbliche Unbedenklichkeit beseitigenden Unlauterkeitsmomente können sich dann ergeben, wenn das Verschenken von Waren nach den Gesamtumständen, unter denen die Aktion erfolgt, für sich allein oder in Verbindung mit zu erwartenden gleichartigen Werbemaßnahmen von Mitbewerbern die ernstliche Gefahr begründet, daß der Leistungswettbewerb hinsichtlich der fraglichen Warenart in nicht unerheblichem Maß ausgeschaltet, mithin der Bestand des Wettbewerbs zu Lasten der durch die in Frage stehenden Aktion in ihrer wettbewerblichen Position behinderten Konkurrenten aufgehoben wird ( vgl. BGH GRUR 1975, 26/27 -"Colgate"-; BGHZ 43, 278/284 f -"Kleenex" - BGH GRUR 1969, 295/296 f -"Goldener Oktober"-; BGH GRUR 1968, 649/651 -"Rocroni-Ascher"-; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbrecht, 19. Auflage, Rdn. 93 zu § 1 UWG; Köhler/Piper, UWG, Rdn. 47, 192 und 198 f zu § 1 UWG - jeweils mit weiteren Nachweisen ).
  • BGH, 14.06.1974 - I ZR 105/73

    Unentgeltliche Verteilung von Warenproben - Verschenken von Ware zu

    Hierüber ist zwischen den Parteien ein weiterer Rechtsstreit anhängig, der ausschließlich die Werbeaktion der Beklagten im Regierungsbezirk Köln zum Gegenstand hat (23 O 74/71 LG Köln - 6 U 122/72 OLG Köln -I ZR 104/73).
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